Auf Grund der Stallpflicht im Landkreis Gifhorn müssen auch im NABU-Artenschutzzentrum alle Vögel aufgestallt werden. Daher ist das Freigelände für Besucher bis auf Weiteres geschlossen. „Für unsere Tiere, insbesondere die Störche und das Wassergeflügel, eine unschöne Situation, die dem Gesundheitszustand der Tiere nicht zuträglich sein wird“, berichtet Bärbel Rogoschik Leiterin des NABU-Artenschutzzentrums.
Sämtliche auffälligen Vögel sind dem Veterinäramt unter der Tel. Nr. 05371/82391 zu melden. Die Aufnahme kranker Vögel kann aus seuchenhygienischen Gründen zur Zeit nicht im NABU-Artenschutzzentrum erfolgen, um die Vielzahl an gefiederten Pfleglingen im Zentrum nicht zu gefährden.
Säugetiere, Reptilien, Amphibien und Wirbellose sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Veranstaltungen, die nicht das Außengelände betreffen, finden statt.
Auf Grund des Aufstallungsgebotes im Landkreis Gifhorn wegen der Geflügelpest, verbunden mit der angespannten Coronasituation, ist das Außengelände des NABU-Artenschutzzentrums momentan für Besucher geschlossen.
Tierische Notfälle werden weiterhin aufgenommen. Kranke Vögel müssen zuvor angekündigt werden um Einzelfallentscheidungen bezüglich der Aufnahme zu treffen, da der bestehende Vogelbestand des Zentrums nicht gefährdet werden darf.
Der anfängliche Verdacht, dass die Jungstörche an Aspergillose, eine Erkrankung des Luftsacksystems, gestorben sind, hat sich erhärtet. Eine Untersuchung hat dies bestätigt.
Durch die Nässe und Kälte, die in den ersten 2 Wochen nach dem Schlupf vorhanden waren, haben die Eltern die Jungtiere stark gehudert (d.h. schützend unter ihr Gefieder genommen, um den Nachwuchs zu wärmen). Das feuchtwarme Klima was dabei entsteht, fördert das Wachstum von Schimmelpilzen. Diese werden von den Tieren eingeatmet und setzen sich in den Lungen und in das Luftsacksystem. Der Krankheitsverlauf ist rasant, so dass Jungtiere innerhalb von 1-2 Tagen sterben können.